- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48 Abs. 1 Satz 1 des EStG
- Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§13b Absatz 2 Nummer 4 UstG)
- Bescheinigung über die Präqualifikation
- Zertifikat über die Anerkennung als Fachbetrieb nach §62 AwSV